Allgemeine Mandatsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Unternehmerstatus
Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für Mandatsverhältnisse zwischen der Holegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Kirchenplatz 3, 94032 Passau, nachfolgend „HOLEGAL“, und dem jeweiligen Auftraggeber.
Das Produkt „Cold-Mail-Schutz für Unternehmen" richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Abschluss des Bestellvorgangs bestätigt der Auftraggeber, dass er bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Verbraucher sind von der Buchung und Nutzung dieses Produkts ausgeschlossen. HOLEGAL ist berechtigt, einen Vertragsschluss abzulehnen oder anzufechten, wenn sich der erklärte Unternehmerstatus als unzutreffend erweist.
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Mandatsbedingungen sowie die produktspezifischen Vergütungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn HOLEGAL ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Zustandekommen des Mandatsvertrags
Die Darstellung des Produkts auf der Website stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mandatsvertrags dar.
Mit Abschluss des elektronischen Bestellvorgangs gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mandatsvertrags einschließlich der produktspezifischen Vergütungsvereinbarung ab.
Der Mandatsvertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme durch HOLEGAL in Textform zustande. HOLEGAL kann die Annahme insbesondere wegen einer Interessenkollision, einer fehlenden Mandatsfähigkeit, unvollständiger Angaben oder aus berufsrechtlichen Gründen ablehnen.
Eine tatsächliche oder vermeintliche Kommunikation des Auftraggebers mit HOLEGAL ersetzt keine ausdrückliche Mandatsannahme. Fristenkontrolle und Bearbeitung beginnen erst nach Mandatsannahme, soweit HOLEGAL nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes bestätigt.
§ 3 Leistungsgegenstand und Umfang des Pauschalmandats Abo-Modell
Das Pauschalmandat umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung des Auftraggebers in bis zu fünf neuen Cold-Mail-Abmahnangelegenheiten je Abrechnungsmonat.
Eine Cold-Mail-Abmahnangelegenheit im Sinne dieser Bedingungen ist eine gegen den Auftraggeber gerichtete außergerichtliche Beanstandung, Abmahnung oder Aufforderung wegen einer behaupteten Verletzung wettbewerbsrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit E-Mail-Werbung oder E-Mail-Akquise.
Die außergerichtliche Leistung umfasst insbesondere:
- die rechtliche Prüfung der vorgelegten Abmahnung;
- die Prüfung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Zahlungs- und sonstigen Forderungen;
- die Erarbeitung einer Handlungsempfehlung;
- die Prüfung und, soweit rechtlich angezeigt, Anpassung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung;
- die außergerichtliche Korrespondenz mit dem Anspruchsteller oder dessen Bevollmächtigten.
Nicht vom Pauschalmandat erfasst sind insbesondere:
- gerichtliche Verfahren aller Art, einschließlich einstweiliger Verfügungen, Schutzschriften, Klagen, Widersprüche, Berufungen, Vollstreckungsmaßnahmen und Kostenfestsetzungsverfahren;
- die Erfüllung etwaiger Datenschutzauskünfte
- behördliche Verfahren;
- die Prüfung oder Gestaltung allgemeiner E-Mail-Kampagnen, Datenschutzkonzepte oder Compliance-Systeme;
- strafrechtliche, steuerrechtliche, arbeitsrechtliche oder sonstige nicht unmittelbar zur konkreten Abmahnung gehörende Beratungen;
- die Übernahme von Vertragsstrafen, Schadensersatz, Bußgeldern, Gerichtskosten, gegnerischen Kosten oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers.
Nicht genutzte Kapazitäten verfallen mit Ablauf des jeweiligen Abrechnungsmonats. Sie werden nicht in Folgemonate übertragen und nicht erstattet.
HOLEGAL schuldet eine sorgfältige anwaltliche Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Erfolg.
§ 4 Leistungsgegenstand und Umfang des Pauschalmandats Einzelfall
Das Pauschalmandat umfasst die außergerichtliche Beratung und Vertretung des Auftraggebers in einer Cold-Mail-Abmahnangelegenheiten.
Eine Cold-Mail-Abmahnangelegenheit im Sinne dieser Bedingungen ist eine gegen den Auftraggeber gerichtete außergerichtliche Beanstandung, Abmahnung oder Aufforderung wegen einer behaupteten Verletzung wettbewerbsrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit E-Mail-Werbung oder E-Mail-Akquise.
Die außergerichtliche Leistung umfasst insbesondere:
- die rechtliche Prüfung der vorgelegten Abmahnung;
- die Prüfung von Unterlassungs-, Auskunfts-, Zahlungs- und sonstigen Forderungen;
- die Erarbeitung einer Handlungsempfehlung;
- die Prüfung und, soweit rechtlich angezeigt, Anpassung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung;
- die außergerichtliche Korrespondenz mit dem Anspruchsteller oder dessen Bevollmächtigten.
Nicht vom Pauschalmandat erfasst sind insbesondere:
- gerichtliche Verfahren aller Art, einschließlich einstweiliger Verfügungen, Schutzschriften, Klagen, Widersprüche, Berufungen, Vollstreckungsmaßnahmen und Kostenfestsetzungsverfahren;
- die Erfüllung etwaiger Datenschutzauskünfte
- behördliche Verfahren;
- die Prüfung oder Gestaltung allgemeiner E-Mail-Kampagnen, Datenschutzkonzepte oder Compliance-Systeme;
- strafrechtliche, steuerrechtliche, arbeitsrechtliche oder sonstige nicht unmittelbar zur konkreten Abmahnung gehörende Beratungen;
- die Übernahme von Vertragsstrafen, Schadensersatz, Bußgeldern, Gerichtskosten, gegnerischen Kosten oder sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers.
HOLEGAL schuldet eine sorgfältige anwaltliche Tätigkeit, jedoch keinen bestimmten rechtlichen, wirtschaftlichen oder tatsächlichen Erfolg.
§ 5 Gerichtliche und sonstige Zusatzmandate
Eine gerichtliche Tätigkeit ist nicht Bestandteil des Pauschalmandats. Sie bedarf in jedem Einzelfall einer gesonderten ausdrücklichen Beauftragung und Mandatsannahme in Textform.
Für gerichtliche Tätigkeiten werden mindestens die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG vereinbart und abgerechnet. Sofern das Mandatsverhältnis zunächst eine Einzelfallbeauftragung zum Gegenstand hatte (kein Abomodell), werden für das gerichtliche Tätigwerden Gebühren in Höhe der im Angebot bestimmen Stundenvergütung fällig, während Satz 1 dieser Ziffer hiervon unberührt bleibt.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung durch Gegner, Verfahrensbeteiligte oder Staatskasse regelmäßig auf die gesetzliche Vergütung beschränkt ist. Eine vereinbarte höhere Vergütung ist regelmäßig nicht erstattungsfähig.
Soweit die außergerichtliche Pauschalvergütung niedriger als die gesetzliche Vergütung sein sollte, ist dies für außergerichtliche Angelegenheiten grundsätzlich zulässig, sofern die Vergütung angemessen bleibt. Für gerichtliche Angelegenheiten darf eine gesetzlich unzulässige Unterschreitung nicht vereinbart oder gefordert werden.
§ 6 Mitwirkungspflichten und Fristen
Der Auftraggeber hat HOLEGAL sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die vollständige Abmahnung einschließlich Anlagen, frühere Korrespondenz, Vertragsunterlagen sowie Informationen über Fristen, bereits abgegebene Erklärungen und gleichgelagerte Vorfälle.
Der Auftraggeber prüft eingehende Schreiben und Fristen selbstständig und leitet sie unverzüglich an HOLEGAL weiter. Soweit eine Reaktion innerhalb einer sehr kurzen Frist erforderlich ist, hat der Auftraggeber HOLEGAL zusätzlich auf die Eilbedürftigkeit hinzuweisen.
Der Auftraggeber darf ohne vorherige Abstimmung mit HOLEGAL keine Erklärungen gegenüber dem Anspruchsteller oder Dritten abgeben, insbesondere keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen unterzeichnen, keine Zahlungen leisten und keine Anerkenntnisse erklären, soweit dies den Gegenstand der beauftragten Angelegenheit betrifft.
§ 7 Kommunikation und Kundenportal
HOLEGAL ist berechtigt, mit dem Auftraggeber über die im Bestellprozess angegebene E-Mail-Adresse sowie über das Kundenportal zu kommunizieren. Der Auftraggeber stellt sicher, dass diese Kommunikationswege regelmäßig überwacht werden.
Rechtlich relevante Erklärungen, Rechnungen, Mandatsannahmen und sonstige Dokumente können in Textform elektronisch übermittelt oder im Kundenportal bereitgestellt werden.
§ 8 Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug
Die Vergütung für das Produkt ergibt sich aus den produktspezifischen Vergütungsbedingungen, die bei Vertragsschluss Bestandteil des Mandatsvertrags werden.
Kosten und Auslagen, die nicht von der Pauschalvergütung umfasst sind, insbesondere Kosten Dritter, sind vom Auftraggeber zusätzlich zu tragen.
Rechnungen sind mit Zugang fällig, sofern im Bestellprozess oder in der Rechnung kein abweichender Zahlungstermin festgelegt ist.
HOLEGAL kann bei Zahlungsverzug die Bearbeitung neuer Angelegenheiten bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, soweit dies berufsrechtlich zulässig ist und dadurch keine bereits übernommenen unaufschiebbaren Pflichten verletzt werden.
§ 9 Haftung
Die Haftung von HOLEGAL für Schäden aus einfacher Fahrlässigkeit wird auf den vierfachen Betrag der gesetzlichen Mindestversicherungssumme begrenzt, soweit hierfür Versicherungsschutz besteht.
Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Eine Haftungsbegrenzung durch vorformulierte Vertragsbedingungen ist für Fälle einfacher Fahrlässigkeit nur im Rahmen des § 52 BRAO und bei bestehendem Versicherungsschutz zulässig.
§ 10 Mehrere Auftraggeber
Mehrere Auftraggeber haften für sämtliche Ansprüche von HOLEGAL aus dem Mandatsverhältnis als Gesamtschuldner. Erklärungen eines Auftraggebers wirken für und gegen die übrigen Auftraggeber, soweit sie das gemeinsame Mandat betreffen.
§ 11 Kündigung
Das Mandatsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Das Recht des Auftraggebers zur Kündigung gemäß § 627 BGB bleibt ebenfalls unberührt.
Eine Kündigung berührt die Vergütung für bereits begonnene Abrechnungsmonate nicht, soweit gesetzlich zulässig. Bereits übernommene einzelne Angelegenheiten werden nach den gesetzlichen Vorschriften abgewickelt.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Mandatsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 13 Datenschutz und Verschwiegenheit
HOLEGAL verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.
HOLEGAL ist zur anwaltlichen Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt im Rahmen der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorgaben.
§ 14 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort ist der Sitz von HOLEGAL.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mandatsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Passau.
§ 15 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Mandatsvertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
